
Der Mediator (Schlichter) kann durch fachlich fundierte Beratung von Vertragspartnern (i. d. R. Gewerbe/ Industrie) in vielen Fällen erfolgreich eine behördliche oder gerichtliche Bauschadens- oder Mietpreisauseinandersetzung vermeiden helfen, da er den Markt aus seiner professionellen Sichtweise sehr genau kennt. Er sorgt für die Vermittlung zwischen den streitenden Parteien bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen.
Wir Sachverständige können durch unsere intensiven Marktkenntnisse die Parteien von der Durchsetzbarkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit bestimmter Vertragskonditionen überzeugen.
Häufig können durch Mediation langwierige Gerichtsverfahren vermieden und damit enorme Kosten erspart werden. Bei Bauschäden ist die Mediation erst ab einem Streitwert ab ca. 500.000,00 € zu empfehlen, da jeder Zeitverlust bereits zu erheblichen Geldverlusten auf beiden Seiten führen kann.
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